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AGBs Eventbedarf Hopser Events
§ 1
Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption
von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung,
Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von
Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventbedarf: Hopser Events,
Inhaber Matthias Harnisch, Schilfweg 4, 16727 Schwante, (nachfolgend Agentur
genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam,
wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und
der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
§ 2
Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
die mit hopser-events.de in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine
Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist
als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der
Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.
§ 3
Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der
Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote
der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den
Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot
geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des ADC (Art Directors Club
Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im
Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbe- und Eventvorbereitung, Werbe- und
Eventplanung, Werbegestaltung, Werbetext und Durchführung von Events enthalten.
Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten,
Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen
sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von
Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer
(Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach
entsprechendem Aufwand.
(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag
zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch die schriftliche oder
fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4
Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die
Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur
erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang
der Annahmeerklärung.
(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen
Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 4
Event-Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die
Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der
vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht -
aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur
ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten
schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des
Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von
Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen
mit Künstlern.
(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der
vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit
einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder
Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
§ 5
Mietmaterial
(1) Die Agentur ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern.
Die Agentur ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres
Mietgut zu ersetzen, falls die Agentur nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu
liefern.
Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder
Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung,
Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich.
Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Agentur
bestätigt worden sind. Die Agentur steht nicht für die Richtigkeit von
Herstellerangaben ein.
(2) Der Auftraggeber (- im nachfolgenden ” der Mieter” genannt -) erwirbt keinerlei
Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten. Bei Bestellung ohne unseren Auf- und
Abbau muss der Kunde in der Lage sein das Equipment selber zu montieren. Durch
den Transport und der Montage durch den Kunden können Einstellungen und kleine
Reparaturen vorgenommen werden. Wenn der Kunde den Auf- und Abbau selber
organisiert / durchführt, kann von der Event Vermietung keine Dienstleistung
erbracht werden, insbesondere kann aufgrund dieser Mitwirkungspflicht des Kunden
kein Schadenersatz und/oder Reduktion der Rechnung verlangt werden, wenn diese
im Vorfeld explizit nicht gebucht wird. Mit Beauftragung / Buchung wird dies vom
Kunden ausdrücklich so akzeptiert.
Kosten für Reparatur / Montage / Reinigung kann uns der Kunde nicht in Rechnung
stellen, wenn kein Auf- und Abbau durch uns gebucht worden ist, da diese
Dienstleistung durch uns im Rahmen des Möglichen erbracht wird.
(3) Für Stromausfälle übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde hat für
ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen.
Sollte dies nicht sichergestellt sein, behält sich die Agentur vor, den Mietvertrag zu
beenden und eventuell mit vermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb
zu nehmen.
(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das
Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne
schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die
aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.
(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand
ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin
angegeben wurde. Die Agentur behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins
Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen
darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich,
den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für
defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Agentur Reparaturkosten. Bei
übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach
Aufwand.
§ 6
Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen
Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung
des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind,
Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen
hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche
Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den
Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit
Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine
Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
(5) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind
Sache des Veranstalters.
(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den
privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur genehmigt werden,
insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden.
Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu
tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht
gestattet.
§ 7
Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer
und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des
Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als
vereinbart.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in
angemessener Höhe zu verlangen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre
Leistung zu verweigern.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8
Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach
Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur,
insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt,
diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen
usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde
erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten
Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die
Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind
nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob
diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind
honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung
eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über
den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster)
werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung
berechtigt ist
§ 9
Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu
kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den
Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare, insbesondere schon
erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 2 Monaten vor dem Event =
25 % des vereinbarten Honorars,
- bis zu 1 Monaten vor dem Event =
50 % des vereinbarten Honorars,
- ab 14 Tage vor dem Event =
100 % des vereinbarten Honorars.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt
hiervon unberührt.
§ 10
Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines
ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen
unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur]
schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und
rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu.
Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der
Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar
beschränkt ist.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Agentur beruhen.
§ 11
Haftung
(1) Die Agentur haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen
Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir -
gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des
Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige
Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger
Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur
keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf
eigene Kosten durchzusetzen.
§ 12
Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf
Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls
an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur
selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an
Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner
übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt
unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Telemediengesetzes (TMG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der
persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen
erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 13
Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Oranienburg soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache
übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs
ausschlaggebend.
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